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Elternbeirat

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler und Schülerinnen und setzt sich aus den gewählten ElternvertreterInnen der Klassen zusammen. Er trifft sich 2-3 mal pro Schuljahr zu Sitzungen.

 

Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Zu seine Aufgaben zählen unter anderem:

  • die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;

  • den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;

  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;

  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;

  • die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten;

  • Mitarbeit an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse;

  • wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des

Landeselternbeirats von Baden-Württemberg: https://leb-bw.de/