Elternbeirat
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler und Schülerinnen und setzt sich aus den gewählten ElternvertreterInnen der Klassen zusammen. Er trifft sich 2-3 mal pro Schuljahr zu Sitzungen.
Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Zu seine Aufgaben zählen unter anderem:
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die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;
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den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
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das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
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Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
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die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten;
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Mitarbeit an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse;
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wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des
Landeselternbeirats von Baden-Württemberg: https://leb-bw.de/

